Wahlrecht für Menschen mit Vollbetreuung
Spenge (HK/rkl). Bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses hat die Stadt Spenge sieben Wahlberechtigte vergessen. Dabei handelt es sich um Menschen unter Vollbetreuung, die nach einer Gesetzesänderung am 13. September 2020 erstmals an einer Kommunalwahl teilnehmen dürfen. „Hintergrund ist die UN-Behinderten-Rechts-Konvention, die NRW bereits 2016 in einer Wahlrechtsänderung umgesetzt hat“, erklärt Michael Schönbeck, Kreistagsmitglied der CDU.
Der Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Spenge war es, der den Fehler aufgedeckt hat. „Meine Schwester ist schwerbehindert. Sie hat bei der Europa-Wahl mit Begeisterung erstmals mitgewählt. Für die Kommunalwahl hat sie aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten“, erzählt er. „Auf Nachfrage bei der Stadt wurde uns nur kurz mitgeteilt, dass sie für die Kommunalwahl nicht wahlberechtigt sei.“ Daraufhin informierte Schönbeck den Kreiswahlleiter über den „offensichtlichen Missstand“. Anscheinend sei hier in Unkenntnis der Gesetzeslage gehandelt worden.
Karsten Heidbrink, Leiter des Amtes für Zentrale Dienste, reagierte auf Nachfrage dieser Zeitung prompt: „Uns ist bei der Datenübertragung in das Wählerverzeichnis ein bedauerlicher Fehler unterlaufen“, erklärte er. Frau Schönbeck dürfe selbstverständlich wählen.
Auch die sechs weiteren Personen, die unter Vollbetreuung stünden, erhielten schnellstmöglich ihre Wahlbenachrichtigungen und könnte auch noch Briefwahl beantragen. „Ich bin froh, dass wir informiert worden sind und habe mich persönlich bei der Familie entschuldigt“, so Heidbrink.