CDU möchte Gebühren erlassen
Kreis Herford (HK). Mit dem Verzicht auf die Gebührenerhebung bei Routinekontrollen der Lebensmittelüberwachung beschäftigt sich ein Antrag zur Beschlussfassung der CDU-Kreistagsfraktion für die nächste Sitzung des Kreisausschusses am Mittwoch, 24. Juni.
In dem Antrag schreibt Fraktionschef Michael Schönbeck: „Der Kreis Herford verzichtet rückwirkend auf die seit dem Ende des vollständigen Corona-Lockdowns am 11. Mai angefallenen Gebühren für regelmäßig wiederkehrende Prüfungen der Lebensmittelüberwachung. Dieser Erhebungsverzicht gilt für kleine und Kleinstunternehmen, er ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.“
Zur Begründung meint die CDU-Fraktion, dass die Corona-Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstelle, insbesondere für kleine und Kleinstunternehmen. „Bei Restaurants, Gaststätten und Hotels, aber auch Kosmetikstudios und weiteren Unternehmen ist diese Unternehmensgröße die Regel. Die Landesregierung hat mit der unbürokratischen Bereitstellung finanzieller Mittel eine wichtige Entlastung für diese Unternehmen geschaffen, um die Krise zu überstehen.“
Wie die Bundes- und Landespolitik sei aber auch die Kommunalpolitik gefordert, sinnvolle Wege der Unterstützungen zu beschließen und verzichtbare Belastungen zu identifizieren. „Klar ist, dass ein Gebührenverzicht nicht zu einer Reduktion der Kontrolldichte führen darf und Nachkontrollen nach festgestellten Mängeln von dieser Befreiung ausgenommen sind. Die Gebührenausfälle für den genannten Zeitraum sind im Rahmen des bestehenden Haushalts zu decken.“